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Bewerbung

Anschreiben: drei Fragen, eine Seite, eine Stundenzahl

Im Anschreiben legen Sie als Einzige fest, worüber gesprochen wird – auch über den gewünschten Umfang der Woche. Wie man beides in eine Seite bringt.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Von allen Papieren einer Bewerbung ist das Anschreiben das einzige, dessen Inhalt Sie vollständig bestimmen. Der Lebenslauf ist von Ihrer Vergangenheit vorgegeben, die Zeugnisse haben andere verfasst. Im Anschreiben entscheiden Sie, welche drei oder vier Dinge überhaupt zur Sprache kommen – und in welcher Reihenfolge.

Diese Freiheit wird selten genutzt. Die meisten Anschreiben erzählen den Lebenslauf noch einmal nach und überlassen alles Übrige dem Zufall des Gesprächs. Dazu gehört häufig auch der Punkt, der über die Machbarkeit der ganzen Sache entscheidet: wie viele Stunden in der Woche Sie arbeiten wollen.

Was der Text beantworten muss

Reduzieren Sie die Aufgabe auf drei Fragen. Wer sie beantwortet, hat ein vollständiges Anschreiben, auch wenn es kurz ausfällt.

Können Sie die Aufgabe? Dafür genügen zwei Belege aus der eigenen Praxis, die zu Anforderungen der Ausschreibung passen. Zwei gut ausgewählte sind stärker als sieben aufgezählte, weil sieben wie eine Liste wirken und nichts gewichten.

Warum dieses Haus? Ein konkreter Satz über das Produkt, den Standort, die Größenordnung oder eine Veränderung, die aus der Anzeige hervorgeht. Dieser Satz trennt eine gezielte Bewerbung von einer verteilten, und er kostet zehn Minuten Recherche.

Wie sieht der Rahmen aus? Eintritt, Umfang der Woche, gegebenenfalls Gehaltsvorstellung. Dieser Teil wird gerne verschoben, bis er im Gespräch unangenehm auffällt.

Die Stundenzahl gehört nach vorn, nicht ans Ende

Wer weniger als die volle Woche arbeiten möchte, behandelt das oft als Geständnis und schreibt es in den letzten Absatz, kurz vor die Grußformel. Das ist genau die Stelle, an der es wie ein nachgereichter Vorbehalt aussieht.

Sachlich gibt es dafür keinen Grund. Nach Paragraf 7 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG, Stand 2026) ist ein Arbeitsplatz, den ein Betrieb ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern er sich dafür eignet. Diese Vorschrift kennt keine Sanktion und wird entsprechend oft übergangen – sie zeigt aber, dass die Frage nach dem Umfang zum normalen Zuschnitt einer Stelle gehört und nicht zu den Wünschen, für die man sich entschuldigt.

Praktisch heißt das: Die Zahl steht im selben Absatz wie der mögliche Eintrittstermin, und zwar in einem Satz, der eine Aussage enthält und keine Bitte. "Ich suche eine Stelle mit 30 Wochenstunden und kann zum 1. Oktober beginnen" ist eine Auskunft. "Wäre es eventuell möglich, die Stelle auch in Teilzeit auszuüben?" ist eine Frage, auf die jede Personalstelle mit dem geringsten Aufwand antworten kann, nämlich mit Nein.

Eine Zahl, ein Spielraum, kein Katalog

Nennen Sie eine Zahl und höchstens einen Spielraum daneben. Wer schreibt, er könne zwischen 20 und 40 Stunden arbeiten, verschiebt die Entscheidung zurück auf den Betrieb und wirkt unentschlossen; wer 32 Stunden nennt und hinzufügt, dass die Verteilung auf vier oder fünf Tage verhandelbar ist, hat sich festgelegt und trotzdem Beweglichkeit gezeigt.

Was ebenfalls hilft und selten dasteht: die Lage der Stunden. Für viele Betriebe ist nicht der Umfang das Problem, sondern die Abdeckung bestimmter Zeiten. Ein Halbsatz dazu – Vormittage, feste Tage, Bereitschaft für Randzeiten, keine Wochenenden – nimmt der Sache die Unbestimmtheit. Und er ersetzt die Rückfrage, deretwegen eine Bewerbung sonst liegen bleibt.

Begründen müssen Sie nichts. Die Gründe für eine reduzierte Woche – Kinder, Pflege, ein Studium, ein zweites Standbein, Gesundheit – gehen niemanden etwas an, und einige davon dürfen im Verfahren gar nicht abgefragt werden. Ein Anschreiben, das sie von sich aus ausbreitet, öffnet ein Thema, das dort nicht hingehört.

Belege statt Eigenschaftswörter

Der Mittelteil scheitert meistens an Adjektiven. Belastbar, teamfähig, engagiert, zuverlässig: Niemand behauptet das Gegenteil von sich, also trägt keines dieser Wörter Information.

Setzen Sie stattdessen das ein, woraus Sie das Adjektiv ableiten würden. Statt Belastbarkeit die zwei Jahre im Wechseldienst. Statt Teamfähigkeit die Größe der Gruppe und was Sie dort verantwortet haben. Wer als Pflegefachkraft in einer Vierzigstundenwoche dieselbe Verantwortung getragen hat wie heute in dreißig, schreibt genau das – der Umfang wird damit zur Nebensache, weil die Leistung danebensteht.

Ein zweiter, häufiger Fehler bei reduzierter Arbeitszeit ist das Kleinreden der eigenen Erfahrung: "in Teilzeit habe ich immerhin …". Streichen Sie solche Wendungen. Erfahrung wird in Aufgaben gemessen, nicht in Anwesenheit.

Form und Datei

Eine Seite, vier Absätze, keine zweite Seite. Anrede an eine Person, wenn die Anzeige eine nennt; die Stellenbezeichnung im Betreff genau so, wie sie ausgeschrieben ist, samt Referenznummer, falls vorhanden. In größeren Häusern laufen mehrere Verfahren gleichzeitig, und diese Nummer sorgt dafür, dass Ihre Unterlagen im richtigen Vorgang landen.

Als Datei ein PDF mit einem Namen, den man ablegen kann – Nachname, Stellenbezeichnung, fertig. Konjunktive im Schlusssatz können weg: "Über ein Gespräch freue ich mich" sagt dasselbe wie die dreizeilige Variante mit "würde" und "sehr".

Fragt die Anzeige ausdrücklich nach einer Gehaltsvorstellung, dann nennen Sie eine. Bei reduzierter Stundenzahl nennen Sie sie so, dass sie vergleichbar bleibt – also entweder das Bruttogehalt, das Sie für Ihre Wochenstunden erwarten, mit Angabe dieser Stundenzahl, oder gleich den Vollzeitwert, auf den es umgerechnet ist. Wie man zu dieser Zahl kommt, steht in Gehalt verhandeln; die Verfügbarkeit richtet sich nach Ihrer Kündigungsfrist.

Wenn kein Anschreiben verlangt wird

Viele Verfahren laufen über ein Formular ohne Feld für freien Text, besonders bei gewerblichen und pflegerischen Tätigkeiten. Dann schreiben Sie keines. Suchen Sie im Formular stattdessen die Felder für Wochenstunden und Eintritt und füllen Sie sie vollständig aus – sie sind an dieser Stelle das, was der erste Absatz sonst leistet.

Umgekehrt ist ein fehlendes Anschreiben dort, wo es ausdrücklich verlangt wird, ein vermeidbarer Ausschlussgrund.

Die Probe

Lesen Sie den fertigen Text und streichen Sie jeden Satz, dessen Fehlen niemandem auffiele. Was übrig bleibt, ist das Anschreiben. Prüfen Sie dann, ob die drei Fragen beantwortet sind und ob ein Mensch, der die Seite dreißig Sekunden liest, hinterher Ihre Wochenstundenzahl nennen könnte.

Wenn nicht, steht sie an der falschen Stelle. Welche Anzeigen zu Ihrem Umfang passen, sehen Sie unter den Teilzeitstellen – bundesweit oder etwa in Berlin.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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