Gehaltsgespräche drehen sich um Monatsbeträge. Das ist bequem, weil auf der Abrechnung ein Monatsbetrag steht, und es ist irreführend, sobald zwei Arbeitsverhältnisse verglichen werden, die verschieden lang sind. Zweitausendachthundert Euro für dreißig Stunden sind mehr als dreitausendzweihundert für vierzig – die Reihenfolge der Zahlen legt das Gegenteil nahe.
Wer über eine Stelle mit reduzierter Wochenarbeitszeit verhandelt, braucht deshalb zuerst eine Umrechnung und erst danach eine Verhandlungsstrategie. Die Umrechnung ist einfach, wird aber fast nie gemacht, und sie ändert das Gespräch.
Rechnen Sie in Stundensätzen
Teilen Sie das Jahresbrutto durch die Jahresarbeitsstunden, oder, gröber und für den Hausgebrauch ausreichend, das Monatsbrutto durch das 4,33-fache der Wochenstundenzahl. Der Wert, der herauskommt, ist die einzige Zahl, mit der Sie zwei Angebote, den Tarif Ihrer Branche und Ihr bisheriges Einkommen nebeneinanderlegen können.
Diesen Stundensatz brauchen Sie in zwei Richtungen. Nach innen, um zu wissen, wo Ihre Untergrenze wirklich liegt. Und nach außen, um Ihre Forderung in der Währung des Gegenübers zu nennen: Personalstellen denken in Vollzeitstellen und Budgets. Wer seine Vorstellung als Vollzeitwert nennt und die eigene Stundenzahl dazu, macht sich vergleichbar mit allen anderen Bewerbungen auf dieselbe Stelle. Wer nur seinen gewünschten Auszahlungsbetrag nennt, wird mit einer Vollzeitforderung verwechselt oder unter Wert eingeordnet – je nachdem, wie die Zahl zufällig aussieht.
Was das Gesetz garantiert
Paragraf 4 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (Stand 2026) verbietet es, Beschäftigte mit kürzerer Arbeitszeit wegen dieser kürzeren Arbeitszeit schlechter zu behandeln als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, solange kein sachlicher Grund vorliegt. Für das Entgelt sagt die Vorschrift ausdrücklich, dass es mindestens in dem Umfang zu gewähren ist, der dem Anteil der Arbeitszeit entspricht.
Das ist eine Untergrenze und kein Verhandlungsergebnis. Es bedeutet: Ein niedrigerer Stundensatz nur deshalb, weil jemand weniger Stunden arbeitet, ist unzulässig. Es bedeutet nicht, dass der Stundensatz automatisch der beste ist, den der Betrieb zu vergeben hat. Verhandelt wird weiterhin – nur eben über eine Größe, deren Benachteiligung untersagt ist, was der eigenen Position nicht schadet.
Ob die Regel im Einzelfall greift, hängt am Vergleich mit einer vergleichbaren Vollzeitstelle im selben Betrieb. Dieser Text ordnet die Lage und ist keine Rechtsauskunft.
Woher die Zahl kommt
Drei Größen tragen eine Forderung.
Das Niveau des Berufs. Was wird für diese Tätigkeit üblicherweise gezahlt? Der Gehaltsvergleich für Pflegefachkräfte oder für Elektroniker zeigt Spannen nach Erfahrungsstufe. Solche Werte sind Orientierung und keine amtliche Statistik; sie liefern die Größenordnung, nicht Ihren Fall.
Die Region. Zwischen Ballungsraum und Fläche liegen erhebliche Unterschiede. Ein Wert aus München trägt in einer ostdeutschen Kleinstadt nicht.
Der Betrieb. Wo ein Tarifvertrag gilt, entscheidet die Entgeltgruppe, und der Spielraum ist eng, dafür die Einstufung nachprüfbar – und die Umrechnung auf Ihre Stundenzahl ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifwerk. Ohne Tarifbindung ist die Spanne größer und das Gespräch wichtiger.
Daraus leiten Sie zwei Werte ab: den, mit dem Sie in das Gespräch gehen, und den, unter dem Sie absagen. Der zweite bleibt ungenannt.
Der Zeitpunkt
Fragt die Ausschreibung nach einer Vorstellung, gehört sie in die Unterlagen; eine übergangene Frage fällt negativ auf. Im ersten Gespräch kommt das Thema meist gegen Ende, und dann haben Sie den Vorteil, Ihre Zahl auf das beziehen zu können, was Sie inzwischen über die Aufgabe wissen. Richtig verhandelt wird beim Angebot: Wer so weit gekommen ist, ist gewollt.
Wird früh gefragt und können Sie die Stelle noch nicht einschätzen, dürfen Sie das einmal sagen und um den Zuschnitt der Aufgabe bitten. Beim zweiten Mal liefern Sie.
Eine Besonderheit bei reduzierter Arbeitszeit: Klären Sie den Umfang, bevor Sie über Geld sprechen. Solange unklar ist, ob die Stelle achtundzwanzig oder fünfunddreißig Stunden hat, verhandeln beide Seiten über verschiedene Dinge.
Argumente, die tragen
Was zählt, ist der Nutzen für den Betrieb, nicht Ihr Bedarf.
- einschlägige Jahre in derselben Tätigkeit, mit Verantwortung und Umfang
- entfallende Einarbeitung, weil Sie das Verfahren, die Maschine oder die Branche kennen
- formale Qualifikationen, die die Stelle voraussetzt oder wünscht
- Zusatzaufgaben im Zuschnitt: Einarbeitung anderer, Rufbereitschaft, Wechseldienst, Fahrten
- Verfügbarkeit in Zeiten, die schwer zu besetzen sind – Randstunden, Freitagnachmittage, Ferienwochen
Der letzte Punkt ist bei kurzer Woche der stärkste und wird am seltensten genutzt. Für viele Betriebe ist die Abdeckung bestimmter Zeiten das eigentliche Problem; wer sie zusagen kann, verhandelt aus einer anderen Lage heraus.
Nicht tragfähig sind die eigenen Fixkosten, das bisherige Gehalt als solches, Gehälter von Kollegen aus zweiter Hand und Vergleiche mit einer fremden Branche.
Wenn am Betrag nichts geht
Oft ist die Begrenzung tatsächlich vorhanden – eine Eingruppierung, eine Budgetvorgabe, ein Abstand zu den übrigen Gehältern der Abteilung. Dann verhandeln Sie die Bestandteile daneben – und prüfen dabei genau, welche davon sich mit der Stundenzahl ändern und welche nicht.
Anteilig nach Arbeitszeit bemessen werden in der Regel Sonderzahlungen und Zuschüsse, die als Bruchteil des Entgelts ausgestaltet sind. Der Erholungsurlaub wird dagegen nach Arbeitstagen umgerechnet: Wer weiterhin an fünf Tagen arbeitet, nur kürzer, behält die volle Zahl der Urlaubstage; wer auf drei Tage geht, bekommt entsprechend weniger Tage – bei gleichem Erholungswert.
Unabhängig von der Stundenzahl verhandelbar sind außerdem ein Fortbildungsbudget samt Freistellung, die Ausstattung, Zuschüsse zu Fahrt oder Betreuung, die betriebliche Altersvorsorge und – der meistunterschätzte Punkt – eine im Vertrag festgehaltene Überprüfung nach sechs oder zwölf Monaten, mit Termin und Maßstab. Eine mündliche Zusage, man werde "noch einmal darüber sprechen", ist nichts wert.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis
Hier verhandeln Sie über Belegbares. Notieren Sie laufend, was im Lauf des Jahres dazugekommen ist: übernommene Aufgaben, Vertretungen, abgeschlossene Qualifizierungen, Probleme, die Sie gelöst haben. Der richtige Anlass ist ein abgeschlossenes Vorhaben, das Jahresgespräch oder die Zeit vor der Budgetplanung.
Wenn Ihre Wochenstundenzahl seit der letzten Anpassung gestiegen ist, ist das ein eigener Punkt und keine Selbstverständlichkeit: Mehr Stunden bedeuten zunächst nur mehr Geld für mehr Zeit, nicht einen besseren Stundensatz. Umgekehrt darf eine Reduzierung den Stundensatz nicht senken.
In Betrieben mit mehr als zweihundert Beschäftigten gibt das Entgelttransparenzgesetz zudem einen Auskunftsanspruch über die Kriterien der Entgeltfestlegung und über ein Vergleichsentgelt; er hat Voraussetzungen und Grenzen und ist kein Druckmittel, kann aber eine unklare Lage aufklären.
Nach unten ist ohnehin alles begrenzt: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro je Stunde, in vielen Branchen liegen tarifliche Mindestlöhne darüber, und eine Vereinbarung darunter ist unwirksam.
Vor der Unterschrift
Bitten Sie um ein schriftliches Angebot und um ein bis zwei Tage Zeit, es anzusehen. Prüfen Sie dann nicht nur den Betrag, sondern die Zeilen, die ihn bestimmen: vereinbarte Wochenstunden, Regelung zur Mehrarbeit, Probezeit und Fristen. Wie Sie das Thema im Gespräch selbst platzieren, steht in Vorstellungsgespräch vorbereiten; welche Anzeigen Ihren Umfang überhaupt anbieten, zeigen die Teilzeitstellen.
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