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Gehalt

Krankenkasse und Sozialversicherung bei wenigen Stunden

Vier Versicherungszweige, drei Schwellen und eine Frage, die viele zu spät stellen: Ab wann ist man noch versichert, und wer zahlt dafür?

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Wer Stunden abgibt, denkt zuerst an das Netto. Die Sozialversicherung fällt erst auf, wenn etwas fehlt: eine Krankmeldung, die kein Krankengeld auslöst, ein Arbeitslosengeld, das nicht zusteht, eine Rentenauskunft mit einer Lücke. Anders als die Steuer lässt sie sich nicht im Nachhinein korrigieren.

Dieser Text ordnet die vier Zweige nach der Frage, ab wie vielen Stunden sich an ihnen etwas ändert. Er nennt die für 2026 geltenden Werte mit Quelle; die Beitragssätze und Grenzen werden jährlich neu festgesetzt, prüfen Sie sie an Ihrer Abrechnung nach. Eine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung ersetzt er nicht.

Die wichtigste Regel zuerst: Stunden zählen nicht, Entgelt zählt

Die Sozialversicherungspflicht hängt nicht an der Wochenstundenzahl, sondern am Arbeitsentgelt. Eine Beschäftigung ist versicherungspflichtig, sobald sie mehr als geringfügig ist – und geringfügig ist sie, solange das regelmäßige Monatsentgelt die Minijob-Grenze nicht übersteigt. Wer für 30 Euro Stundenlohn zehn Stunden in der Woche arbeitet, ist voll versichert; wer für den Mindestlohn vierzehn Stunden arbeitet, unter Umständen nicht.

Die Grenze steht seit Oktober 2022 nicht mehr als fester Betrag im Gesetz, sondern als Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Der Gedanke dahinter ist, dass ein Minijob bei Mindestlohn genau zehn Wochenstunden tragen soll. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt das für 2026 eine Grenze von 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr. 2025 waren es 556 Euro.

Krankenversicherung: die Lücke, die niemand sieht

Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Frage erledigt – Sie sind Mitglied Ihrer Kasse, der Beitrag geht anteilig vom Brutto ab, der Arbeitgeber trägt seinen Teil. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Im Jahr 2025 lag er im Durchschnitt bei 2,5 Prozent; welcher Satz für Sie gilt, steht auf der Abrechnung und im Schreiben Ihrer Kasse. Die Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent, mit 0,6 Prozentpunkten Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren und Abschlägen von je 0,25 Prozentpunkten ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 Jahren.

Fällt das Entgelt unter die Minijob-Grenze, endet die eigene Mitgliedschaft aus der Beschäftigung. Dann gibt es drei Wege, und nur einer davon ist kostenlos:

Familienversicherung. Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr Gesamteinkommen eine Grenze nicht übersteigt (§ 10 SGB V). Bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze selbst, also 603 Euro im Monat (2026). Bei anderen Einkünften ist die Grenze ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße; 2025 waren das 505 Euro, der Wert für 2026 steht in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und wird Ihnen von der Kasse genannt. Die Familienversicherung setzt voraus, dass der Hauptversicherte gesetzlich versichert ist – bei einem privat versicherten Partner entfällt sie.

Freiwillige Versicherung. Sie kostet einen Mindestbeitrag, der sich an einer fiktiven Mindestbemessungsgrundlage bemisst, und zwar unabhängig davon, wie wenig Sie tatsächlich verdienen. Wer aus einer Pflichtversicherung herausfällt und niemanden hat, über den er sich familienversichern kann, landet hier – und zahlt monatlich einen dreistelligen Betrag. Das ist die Kostenfalle, die bei der Entscheidung über die Stundenzahl regelmäßig übersehen wird.

Pflichtversicherung aus einem anderen Grund. Studierende, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld sind über ihren jeweiligen Status versichert. Für Studierende ist das die eigentliche Pointe des Werkstudentenprivilegs.

Klären Sie diesen Punkt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, der Sie unter die Grenze bringt. Ein Anruf bei der Kasse dauert zehn Minuten und beantwortet die Frage verbindlich.

Krankengeld: der stille Zusatznutzen der Versicherungspflicht

Wer pflichtversichert beschäftigt ist, hat nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung Anspruch auf Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, und wird für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Familienversicherte haben diesen Anspruch nicht. Das ist der Unterschied, der im Ernstfall am meisten ausmacht: Die Behandlung ist in beiden Fällen bezahlt, der Einkommensausfall nur im ersten. Wer über eine Reduzierung unter die Minijob-Grenze nachdenkt und der einzige oder größere Verdiener im Haushalt ist, sollte das mitrechnen.

Arbeitslosenversicherung: die Anwartschaft hat eine Mindestdauer

Der Beitrag von 2,6 Prozent (2026) fällt in jeder versicherungspflichtigen Beschäftigung an, auch bei wenigen Stunden. Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht aber erst, wenn Sie innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (§§ 142, 143 SGB III).

Für Teilzeitbeschäftigte hat das zwei Konsequenzen. Erstens: Ein Minijob baut keine Anwartschaft auf. Wer jahrelang ausschließlich geringfügig beschäftigt war, hat trotz Arbeit keinen Anspruch. Zweitens: Die Höhe bemisst sich am Bemessungsentgelt der letzten zwölf Monate. Eine Reduzierung kurz vor einer Kündigung senkt also nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch das Arbeitslosengeld danach. Wer weiß, dass sein Betrieb wackelt, sollte diese Reihenfolge kennen.

Rentenversicherung: Beiträge und Zeiten sind zweierlei

Der Beitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent, hälftig geteilt. Wichtiger als der Beitrag ist für Teilzeitbeschäftigte die Unterscheidung zwischen Rentenhöhe und Wartezeit: Die Höhe folgt dem Entgelt, die Anspruchsvoraussetzungen folgen der Zeit. Ein Monat mit vier Wochenstunden zählt für die Wartezeit von fünf, 35 oder 45 Jahren genauso viel wie ein Monat Vollzeit – er bringt nur weniger Entgeltpunkte. Das ist der Grund, warum eine durchgehende kleine Beschäftigung mehr wert sein kann als eine unterbrochene große. Die Einzelheiten stehen in Teilzeit und Rente.

Im Minijob gilt Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit: Der Arbeitgeber zahlt pauschal, der Beschäftigte stockt auf den vollen Satz auf und kann sich davon auf Antrag befreien lassen. Die Befreiung spart wenige Euro im Monat und kostet den Monat als Pflichtbeitragszeit – mit Folgen für die Erwerbsminderungsrente und für Wartezeiten. Sie ist selten eine gute Idee und für die Dauer der Beschäftigung unwiderruflich.

Der Übergangsbereich: weniger zahlen, gleich viel bekommen

Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro Monatsentgelt liegt der Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Der Beitragsanteil des Beschäftigten beginnt an der Untergrenze nahe null und wächst bis 2.000 Euro auf den normalen Anteil; der Arbeitgeber trägt den Rest. Die Obergrenze von 2.000 Euro gilt unverändert seit dem 1. Januar 2023, die Untergrenze wandert mit der Minijob-Grenze.

Der entscheidende Satz steht in § 70 Abs. 1a SGB VI: Die Rentenanwartschaft wird aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus dem verringerten Beitrag. Der Nachlass ist also kein Vorgriff auf die eigene Rente. Es ist die einzige Stelle im System, an der weniger Beitrag nicht weniger Anspruch bedeutet – und der Bereich deckt genau die Entgelte ab, in denen sich viele Teilzeitverträge bewegen.

Was Sie prüfen sollten

Rechnen Sie das künftige Monatsentgelt aus und vergleichen Sie es mit den drei Marken: 603 Euro, 2.000 Euro und – falls Sie mehrere Beschäftigungen haben – der Summe aller Entgelte. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, in welchem Status Sie danach sind und was er kostet. Und sehen Sie in den Arbeitsvertrag, ob die Reduzierung befristet oder dauerhaft gilt: Auf eine befristete Absenkung lässt sich vieles aufbauen, auf eine dauerhafte nicht.

Auf diesem Portal sind sämtliche 11.065 aktiven Anzeigen (Stand 16. September 2026) in Teilzeit zu haben, die Spanne der angebotenen Stundenzahlen ist entsprechend breit. Die Frage nach dem Versicherungsstatus stellt sich deshalb nicht am Ende, sondern beim Lesen der Anzeige.

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