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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Fachbereich Kriegsfolgen­regelungen (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Koblenz

Feste Anstellung Teilzeit Mit Berufserfahrung permanent
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Die Anzeige

Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäfts­bereich Verwaltungs­aufgaben am Arbeits­ort Koblenz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:

Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Fachbereich Kriegsfolgen­regelungen (w/m/d)

(Entgelt­gruppe 6 TVöD Bund, Kennung: KOVA 2100 02, Stellen‑ID 1483037)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Im Geschäfts­bereich Verwaltungs­aufgaben nehmen wir in unter­schiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögens­interessen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundes­republik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundes­ministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunal­behörden sowie Unternehmen und Privat­personen zusammen.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Die Hauptstelle Koblenz befasst sich im Fachbereich Kriegsfolgenregelungen nach Maßgabe des Allgemeinen Kriegsfolgegesetzes (AKG) sowie weiterer Rechts­vorschriften mit der rechtlichen Prüfung der Anspruchsschuldnerschaft des Bundes sowie der Verantwortlichkeit des Bundes bezüglich der Verkehrs­sicherung für während des Zweiten Weltkriegs durch das ehem. Deutsche Reich errichtete Luftschutz- und Verteidigungs­anlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter. Der Fachbereich Kriegsfolgenregelungen ist darüber hinaus zuständig für das Bestands­management eines Anlagenportfolios, das aus Luftschutz- und Produktionsstollenanlagen etc. sowie aus im Sondereigentum des Bundes stehenden Anlagen besteht. Zudem nimmt der Fachbereich Kriegsfolgenregelungen die Eigentümerinteressen der Bundes­republik Deutschland im Zusammenhang mit ehemaligem beweglichem Reichsvermögen wahr und ist diesbezüglich für die bundesweite Verwaltung und Verwertung zuständig.

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