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Blindheit und Sehbehinderung

Was ist nach dem Gesetz und in der Praxis eigentlich Blindheit und Sehbehinderung? Diese Frage möchte das NBT mit dem folgenden Text beantworten.

Blindheit

In Deutschland gilt derjenige als "blind", der auf seinem besseren Auge eine Sehschärfe von weniger als 2 Prozent hat bzw. dessen Gesichtsfeld kleiner als 5 Grad ist. Die deutsche Definition von Blindheit ist relativ eng gefasst. Z.B. in den USA gilt man mit weniger als 10 Prozent Sehschärfe bereits als gesetzlich "blind".
Von allen Menschen, die in Deutschland als blind eingestuft sind, haben etwa 5 Prozent überhaupt keinen Sehrest, können also auch nicht hell und dunkel unterscheiden. Späterblindete Menschen, die nicht mehr hell und dunkel unterscheiden können, "sehen" verschiedene Nuancen von grau. Man kann nur dann Dunkelheit als Schwärze wahrnehmen, wenn man auch weiß wahrnehmen kann. Blinde Menschen sehen also nicht, wie viele annehmen, ständig schwarz. Geburtsblinde Menschen ohne Hell-Dunkel-Wahrnehmung sehen gar nicht, weil für sie die Dimension "Sehen" nie eine Bedeutung hatte.
Einige blinde Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren und oberen Gesichtsfeld liegen. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem so genannten Röhrengesichtsfeld.

Hochgradige Sehbehinderung

Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille nur 5% oder 1/20 Sehschärfe besitzt. Wer auf dem besseren Auge trotz Brille eine Sehschärfe von nicht mehr als 30% oder 1/3 besitzt, gilt als sehbehindert und ist u. a. berechtigt, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen zu besuchen. Einige Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren und oberen Gesichtsfeld liegen. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem so genannten Röhrengesichtsfeld. Auch diese Menschen gelten als sehbehindert bzw. im Extremfall als blind im Sinne der Gesetze.

Sehbehinderung

In Deutschland gilt man mit weniger als 30 Prozent Sehschärfe (gemessen mit Brille oder Kontaktlinsen) als sehbehindert und unter 5 Prozent Sehschärfe als hochgradig sehbehindert.
Um ohne visuelle Einschränkung am Leben teilhaben zu können, braucht man keine Sehschärfe von 100 Prozent. Mit einer Sehschärfe von 50 Prozent auf beiden Augen darf man als erfahrener Autofahrer gerade noch Autofahren, mit 30 Prozent kann man noch ohne vergrößernde Sehhilfen die Zeitung lesen. Bei Menschen mit einer Sehbehinderung kann das Sehen verschwommen, die Farberkennung beeinträchtigt sein, oder es kann Ausfälle im Gesichtsfeld wie z.B. den Tunnelblick geben. Wie stark jemand durch eine Sehbehinderung beeinträchtigt ist, hängt immer auch davon ab, wie gut das verbliebene Sehvermögen eingesetzt werden kann bzw. wie die Sehbehinderung durch andere Fähigkeiten, Fertigkeiten und Strategien kompensiert werden kann.

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